Die für die Arbeit des Seniorenbeirats notwendigen Sachauslagen werden von der Stadt Regensburg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus dem Verwaltungshaushalt geleistet. Sitzungsgeld wird nicht gewährt. Eine Fahrtkostenerstattung im Stadtgebiet erfolgt nicht.
RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg
§ 13 RgbSeniorenGO – Kosten der Geschäftsführung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 13 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“