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Zitierfest

RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg

§ 15 RgbSeniorenGO – Abstimmung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
  • 1. Beschlüsse des Seniorenbeirats werden in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.
  • 2. Jedes Mitglied muss sich an der Abstimmung beteiligen. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
  • 3. Wahlen (§§ 8 und 9) werden in geheimer Abstimmung vorgenommen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“

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