Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg

§ 16 RgbSeniorenGO – Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
  • 1. Ein Mitglied kann an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seiner Ehegattin/seinem Ehegatten, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann (vgl. Art. 49 Abs. 1 GO).
  • 2. Die/der persönlich Beteiligte muss der Leiterin/dem Leiter der Sitzung seinen Ausschließungsgrund mitteilen. Der Seniorenbeirat entscheidet dann ohne Mitwirkung der persönlich/des persönlich Beteiligten, ob die Voraussetzungen vorliegen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 16 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 16 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten