- 1. Der Seniorenbeirat kann beratende Ausschüsse bilden. Den Vorsitz der Ausschüsse soll die Vorsitzende/der Vorsitzende oder einer der Stellvertreterinnen/Stellvertreter übernehmen.
- 2. Zu besonderen Punkten können auf Antrag sachkundige Referentinnen/Referenten zu den Sitzungen des Seniorenbeirats geladen werden.
- 3. Einmal im Jahr soll der Seniorenbeirat mit allen in Regensburg in der Altenarbeit tätigen Wohlfahrtsverbänden zu einem Fachgespräch zusammentreten.
RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg
§ 10 RgbSeniorenGO – Ausschüsse
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
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„Was regelt § 10 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“