Zum Inhalt springen
Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG)

Amtliche Fassung, Stand 07.04.2025. 21 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
  2. § 2Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
  3. § 3Stundensatz des Vormunds
  4. § 4Aufwendungsersatz des Vormunds
  5. § 5Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
  6. § 6Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
  7. § 7Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
  8. § 8Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
  9. § 9Fallpauschalen
  10. § 10Aufwendungsersatz
  11. § 11Sonderfälle der Betreuung
  12. § 12Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
  13. § 13Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
  14. § 14Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
  15. § 15Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
  16. § 16Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten
  17. § 17Ausfallentschädigung des Umgangspflegers
  18. § 18Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
  19. § 19Übergangsregelung
  20. § 20Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben
  21. Anlage(zu § 8 Absatz 1)

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus VBVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 VBVG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten