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Zitierfest

VBVG · Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern

§ 2 VBVG – Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche

Amtliche Fassung, Stand 07.04.2025.

(1) Ist der Mündel mittellos im Sinne von § 1880 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so kann der Vormund Vergütung sowie Vorschuss oder Ersatz der Aufwendungen aus der Staatskasse verlangen.

(2) Die Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz erlöschen, wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. § 1877 Absatz 4 Satz 2 und 3 sowie Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 2 VBVG verweisen

  • § 1888 BGB – Anwendung des Betreuungsrechts
  • § 277 FamFG – Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers

Rechtsprechung zu § 2 VBVG

33 Entscheidungen zitieren § 2 VBVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 06.11.2013 – XII ZB 86/13 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die materielle Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG findet keine analoge Anwendung auf die Rückforderung überzahlter Betreuervergütung durch die Staatskasse. 2. Einer Rückforderung überzahlter Betreuervergütung kann der Vertrauensgrundsatz entgegenstehen, wenn eine Abwägung ergibt, dass dem Vertrauen des Berufsbetreuers auf die Beständigkeit der eingetretenen Vermögenslage gegenüber dem …
  • BGH, Beschl. v. 14.03.2018 – IV ZB 16/17 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG gilt nicht für die Vergütung des Nachlassverwalters.
  • BGH, Beschl. v. 13.03.2013 – XII ZB 26/12 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Ausschlussfrist des § 2 VBVG zur Geltendmachung der Betreuervergütung beginnt für den Anspruch auf pauschale Vergütung zu dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch gemäß § 9 VBVG erstmals geltend gemacht werden kann.
  • BGH, Beschl. v. 19.08.2015 – XII ZB 314/13 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Betreuers kann auf beide möglichen Vergütungsschuldner (Betreuter und Staatskasse) erstreckt werden, wenn die Mittellosigkeit des Betreuten zweifelhaft ist. 2. Der rechtzeitige Antrag auf Festsetzung der Betreuervergütung gegen den Betreuten wahrt die Frist des § 2 Abs. 1 1. Halbs. VBVG auch gegenüber der subsidiär berufenen Staatskasse, wenn …
  • BGH, Beschl. v. 24.10.2012 – IV ZB 13/12 (amtliche Veröffentlichung) · 4. Zivilsenat

    Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Anforderungen an die fristgemäße Geltendmachung; Durchgreifen des Grundsatzes von Treu und Glauben gegenüber der gesetzlichen Ausschlussfrist

  • BGH, Beschl. v. 27.06.2012 – XII ZB 685/11 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Der anwaltliche Verfahrenspfleger kann gemäß § 1835 Abs. 3 BGB eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17. November 2010, XII ZB 244/10, FamRZ 2011, 203 Rn. 13 mwN). 2. …

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