Zum Inhalt springen
Zitierfest

VBVG · Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern

§ 12 VBVG – Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine

Amtliche Fassung, Stand 07.04.2025.

(1) Ist der Betreuungsverein nach § 1818 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Betreuer bestellt, ist ihm eine Vergütung nach den §§ 8 und 9 zu bewilligen, wenn der Mitarbeiter, dem die Führung der Betreuung gemäß § 1818 Absatz 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs übertragen worden ist, als beruflicher Betreuer registriert ist. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der aufgrund der Feststellung nach § 8 Absatz 3 für den Mitarbeiter anzuwendenden Vergütungsstufe. Eine Vergütung ist auch dann zu bewilligen, wenn der Mitarbeiter spätestens sechs Monate nach Beginn seiner Tätigkeit für den Betreuungsverein registriert ist.

(2) In den Fällen des § 1817 Absatz 4 und 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind dem Betreuungsverein nach Maßgabe des Absatzes 1 Vergütung und Aufwendungsersatz nach § 11 zu bewilligen. Aufwendungen im Sinne von § 1877 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Verein nicht geltend machen. Allgemeine Verwaltungskosten werden nicht ersetzt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 12 VBVG verweisen

  • § 14 VBVG – Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung

Rechtsprechung zu § 12 VBVG

8 Entscheidungen zitieren § 12 VBVG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 04.12.2019 – XII ZB 338/19 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an einer hessischen Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher ist einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VBVG (in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung, vgl. § 12 VBVG) nicht vergleichbar.
  • BGH, Beschl. v. 28.10.2020 – XII ZB 143/19 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Besondere und für die Betreuung nutzbare Kenntnisse sind auch solche Fachkenntnisse, die den Umgang mit und das Verständnis für die besondere Situation von psychisch Kranken und Behinderten fördern, wie sie etwa durch die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger vermittelt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11, NJW-RR 2012, 1475).
  • BGH, Beschl. v. 29.01.2020 – XII ZB 530/19 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Würdigung des Tatrichters, dass eine Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement, die in einem Betreuungsbüro absolviert wurde, eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung rechtfertigt, ist rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BGH, Beschl. v. 22.10.2025 – XII ZB 80/25 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine vor dem 1. Januar 2023 zum Berufsbetreuer bestellte natürliche Person ist ab dem 1. Juli 2023 als ehrenamtlicher Betreuer im Sinne von § 1875 Abs. 1 BGB iVm § 19 Abs. 1 BtOG anzusehen, wenn sie die Betreuung über den 30. Juni 2023 hinaus fortführt, ohne nach § 24 BtOG registriert zu sein oder nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG als vorläufig registriert zu gelten. 2. Ein solcher Betreuer hat …
  • BGH, Beschl. v. 02.10.2024 – XII ZB 216/24 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Entstehung eines Vergütungsanspruchs für die Tätigkeit als Berufsbetreuer nach dem ab dem 1. Januar 2023 geltenden Vergütungsrecht.
  • BGH, Beschl. v. 09.03.2022 – XII ZB 539/21 (amtliche Veröffentlichung) · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Zur Höhe der Betreuervergütung nach Absolvierung eines Studiums der Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule „Carl Schorlemmer“.

Weitere Entscheidungen zu § 12 VBVG suchen

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 VBVG nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 VBVG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten