(1) Dem Sterilisationsbetreuer nach § 1817 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem Ergänzungsbetreuer nach § 1817 Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist eine Vergütung nach § 3 zu bewilligen. Vorschuss oder Ersatz der Aufwendungen kann er in entsprechender Anwendung von § 1877 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen; § 4 Absatz 2 gilt entsprechend. Allgemeine Verwaltungskosten werden nicht ersetzt.
VBVG · Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
§ 11 VBVG – Sonderfälle der Betreuung
Verweise
Vorschriften, die auf § 11 VBVG verweisen
- § 7 VBVG – Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
- § 12 VBVG – Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
- § 14 VBVG – Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
- § 20 VBVG – Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben
Rechtsprechung zu § 11 VBVG
6 Entscheidungen zitieren § 11 VBVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Beschl. v. 08.02.2012 – XII ZB 230/11 · 12. Zivilsenat
Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines abgeschlossenen Fachhochstudiums der Versorgungstechnik, durch eine Fortbildung zum Rentenberater oder durch die Teilnahme an verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen aus dem Bereich des Betreuungsrechts; schutzwürdiges Vertrauen auf …
BGH, Beschl. v. 20.02.2013 – XII ZB 610/11 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: Zur Höhe des dem Berufsvormund gemäß § 3 Abs. 1 VBVG zu erstattenden Stundensatzes.
BGH, Beschl. v. 08.02.2012 – XII ZB 232/11 · 12. Zivilsenat
Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei betreuungsrelevanten Fachkenntnissen auf Grund eines hierauf ausgerichteten Hochschulstudiums oder einer gleichwertiger Ausbildung
BGH, Beschl. v. 18.10.2017 – XII ZB 243/17 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Die im Wege des sogenannten Kontaktstudiums erfolgreich absolvierte "Weiterbildung Berufsbetreuung" ist nicht mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG vergleichbar. 2. Zu den landesrechtlichen Voraussetzungen (hier: Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg) für die vergütungsrechtliche Anerkennung einer Nachqualifikation (hier: "Weiterbildung …
BGH, Beschl. v. 22.10.2025 – XII ZB 80/25 · 12. Zivilsenat
Leitsatz: 1. Eine vor dem 1. Januar 2023 zum Berufsbetreuer bestellte natürliche Person ist ab dem 1. Juli 2023 als ehrenamtlicher Betreuer im Sinne von § 1875 Abs. 1 BGB iVm § 19 Abs. 1 BtOG anzusehen, wenn sie die Betreuung über den 30. Juni 2023 hinaus fortführt, ohne nach § 24 BtOG registriert zu sein oder nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG als vorläufig registriert zu gelten. 2. Ein solcher Betreuer hat …
BGH, Beschl. v. 10.09.2025 – IV ZB 2/25 · 4. Zivilsenat
Leitsatz: Ein Nachlasspfleger kann keine Vergütung nach seinem Stundensatz für die Tätigkeit eines von ihm herangezogenen Mitarbeiters verlangen.
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