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Zitierfest

VBVG · Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern

§ 15 VBVG – Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche

Amtliche Fassung, Stand 07.04.2025.

(1) Ist der Betreute mittellos im Sinne des § 1880 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so kann der Betreuer die Vergütung sowie Vorschuss oder Ersatz der Aufwendungen aus der Staatskasse verlangen.

(2) Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen die Ansprüche des Betreuers nach Maßgabe des § 1881 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf die Staatskasse über.

(3) Die Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz erlöschen, wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden. § 1877 Absatz 4 Satz 2 und 3 sowie Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend.

Verweise

Vorschriften, die auf § 15 VBVG verweisen

  • § 7 VBVG – Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
  • § 14 VBVG – Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung

Rechtsprechung zu § 15 VBVG

5 Entscheidungen zitieren § 15 VBVG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 04.02.2026 – XII ZB 419/25 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an eine gerichtliche Geltendmachung der pauschalen Betreuervergütung zwecks Wahrung der Ausschlussfrist des § 16 Abs. 3 Satz 1 VBVG aF (seit 1. Januar 2026: § 15 Abs. 3 Satz 1 VBVG). 2. Die in § 16 Abs. 3 Satz 1 VBVG aF geregelte Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung der pauschalen Betreuervergütung verstößt nicht gegen das Grundgesetz.
  • BGH, Beschl. v. 10.08.2022 – XII ZB 471/21 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Nach einem Betreuerwechsel beginnt der Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung des § 9 Satz 1 VBVG (ab 1. Januar 2023 § 15 Abs. 1 Satz 1 VBVG) mit der Wirksamkeit der Bestellung des neuen Betreuers (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 440/10, FamRZ 2011, 1220).
  • BGH, Beschl. v. 04.12.2024 – XII ZB 66/24 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die formelle Rechtskraft der abzuändernden Entscheidung ist eine im Rahmen des Verfahrens nach § 48 Abs. 1 FamFG von Amts wegen zu prüfende Voraussetzung. 2. Bei der Bekanntgabe eines Beschlusses durch Aufgabe zur Post nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 FamFG ist entsprechend § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO in den Akten zu vermerken, zu welcher Zeit und unter welcher Anschrift das Schriftstück zur Post …
  • BGH, Beschl. v. 22.10.2025 – XII ZB 80/25 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Eine vor dem 1. Januar 2023 zum Berufsbetreuer bestellte natürliche Person ist ab dem 1. Juli 2023 als ehrenamtlicher Betreuer im Sinne von § 1875 Abs. 1 BGB iVm § 19 Abs. 1 BtOG anzusehen, wenn sie die Betreuung über den 30. Juni 2023 hinaus fortführt, ohne nach § 24 BtOG registriert zu sein oder nach § 32 Abs. 1 Satz 6 BtOG als vorläufig registriert zu gelten. 2. Ein solcher Betreuer hat …
  • BGH, Beschl. v. 02.10.2024 – XII ZB 216/24 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der Entstehung eines Vergütungsanspruchs für die Tätigkeit als Berufsbetreuer nach dem ab dem 1. Januar 2023 geltenden Vergütungsrecht.

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