Stadtrecht Regensburg
Sondernutzungssatzung der Stadt Regensburg (RgbSNS)
Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Regensburg (Sondernutzungssatzung - SNS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2000. 21 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich
- § 2Erlaubnispflicht
- § 3Erlaubnis
- § 3aAusnahmen
- § 4Erlaubnisantrag
- § 5Pflichten des Benutzers/der Benutzerin
- § 6Haftung
- § 7Ersatzvornahme
- § 8Erhebung von Sondernutzungsgebühren
- § 9Gebührentatbestand
- § 10Höhe der Gebühren
- § 11Entstehen, Beginn und Ende der Gebührenschuld
- § 12Gebührenschuldner
- § 13Berechnungsmaßstäbe
- § 14Fälligkeit und Ablösung
- § 15Übergangsregelung
- § 15a
- § 15b
- § 16Inkrafttreten
- Anlage 1Gebührenverzeichnis zu § 10 Abs. 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen der Stadt Regensburg
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus RgbSNS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 RgbSNS? Zitiere den Wortlaut.“