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Zitierfest

RgbSNS · Sondernutzungssatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbSNS – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2000.

(1) Diese Satzung gilt für alle öffentlichen Straßen und Plätze in der Baulast der Stadt Regensburg (im folgenden "Stadt" genannt) einschließlich der sonstigen öffentlichen Straßen im Sinne des Art. 53 BayStrWG.

(2) Die Satzung über Sondernutzungen an Wohnverkehrsstraßen in Regensburg bleibt unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbSNS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbSNS? Zitiere den Wortlaut.“

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