Die Ersatzvornahme auf Kosten säumiger Verpflichteter ist zulässig.
RgbSNS · Sondernutzungssatzung der Stadt Regensburg
§ 7 RgbSNS – Ersatzvornahme
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2000.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbSNS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 7 RgbSNS? Zitiere den Wortlaut.“