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Zitierfest

RgbSNS · Sondernutzungssatzung der Stadt Regensburg

§ 15b RgbSNS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2000.

Während der Baumaßnahmen in der Wahlenstraße werden in den Jahren 2018 und 2019 keine Sondernutzungsgebühren für Markisen, Werbeanlagen und Warenauslagen erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15b RgbSNS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15b RgbSNS? Zitiere den Wortlaut.“

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