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Zitierfest

RgbSNS · Sondernutzungssatzung der Stadt Regensburg

§ 15a RgbSNS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2000.

Während der Baumaßnahmen in der Fußgängerzone werden in den Jahren 2017 bis 2020 im jeweils betroffenen Bauabschnitt keine Sondernutzungsgebühren für Markisen, Werbeanlagen, Warenauslagen und Freisitze erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15a RgbSNS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15a RgbSNS? Zitiere den Wortlaut.“

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