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Zitierfest

RgbSNS · Sondernutzungssatzung der Stadt Regensburg

§ 15 RgbSNS – Übergangsregelung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2000.

Für bauliche Anlagen und deren wesentliche Bestandteile, die vor dem 28. September 1951 errichtet wurden, werden keine Gebühren aufgrund dieser Satzung erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 RgbSNS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 RgbSNS? Zitiere den Wortlaut.“

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