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Zitierfest

Stadtrecht München

Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung) (MucKita-GebuehrenS)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024. 18 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Eingangsformel
  2. § 1Gebührenerhebung
  3. § 2Besuchsgebühren
  4. § 3Verpflegungsgeld
  5. § 4Gebührenschuldner*innen
  6. § 5Gebührenermäßigung
  7. § 6Einkünfte
  8. § 7Geschwisterermäßigung
  9. § 8Pflegekinder, Heimkinder
  10. § 9Besondere sozialpädagogisch begründete Notlagen
  11. § 10Wechsel während eines Kalendermonats
  12. § 11Höhe der Besuchsgebühr und des Verpflegungsgeldes bei Schließung
  13. § 12Nachträgliche Erstattung des Verpflegungsgeldes auf Antrag, Härtefallregelung
  14. § 13Entstehung der Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit
  15. § 14Inkrafttreten; Außerkrafttreten von Vorschriften
  16. Anlage 1
  17. Anlage 2
  18. Anlage 3

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„Was regelt § 1 MucKita-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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