Stadtrecht München
Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung) (MucKita-GebuehrenS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024. 18 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gebührenerhebung
- § 2Besuchsgebühren
- § 3Verpflegungsgeld
- § 4Gebührenschuldner*innen
- § 5Gebührenermäßigung
- § 6Einkünfte
- § 7Geschwisterermäßigung
- § 8Pflegekinder, Heimkinder
- § 9Besondere sozialpädagogisch begründete Notlagen
- § 10Wechsel während eines Kalendermonats
- § 11Höhe der Besuchsgebühr und des Verpflegungsgeldes bei Schließung
- § 12Nachträgliche Erstattung des Verpflegungsgeldes auf Antrag, Härtefallregelung
- § 13Entstehung der Zahlungsverpflichtung und Fälligkeit
- § 14Inkrafttreten; Außerkrafttreten von Vorschriften
- Anlage 1
- Anlage 2
- Anlage 3
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„Was regelt § 1 MucKita-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“