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Zitierfest

MucKita-GebuehrenS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

Anlage 3 MucKita-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

zur Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

Kinder in einem Tagesheim oder einem Hort (Hort-/Tagesheimplätze) und schulpflichtige Kinder in einem Haus für Kinder ab dem Beginn des Monats der Aufnahme des Unterrichts:

Einkünfte Eurobis 2 Stundenbis 3 Stundenbis 4 Stundenbis 5 Stundenbis 6 Stundenüber 6 Stunden
bis einschließlich 50.0000,000,000,000,000,000,00
bis einschließlich 60.00054,0056,0059,0061,0063,0066,00
bis einschließlich 70.00070,0074,0081,0089,0091,0094,00
bis einschließlich 80.00086,0093,0098,00109,00122,00133,00
über 80.00099,00107,00113,00125,00139,00153,00

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