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Zitierfest

MucKita-GebuehrenS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

Anlage 2 MucKita-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

zur Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

Kinder auf einem Kindergartenplatz in Häusern für Kinder ab dem Beginn des Monats des Eintritts oder, wenn das Kind in derselben Einrichtung vorher einen Kinderkrippenplatz belegt hat, ab dem Beginn des Monats, in dem der Wechsel auf einen Kindergartenplatz erfolgt, und in Kindergärten:

über 3 bis 4 Stundenbis 5 Stundenbis 6 Stundenbis 7 Stundenbis 8 Stundenbis 9 Stundenüber 9 Stunden
38,0048,0058,0069,0079,0090,00100,00

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