Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucKita-GebuehrenS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

Anlage 1 MucKita-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

zur Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

Kinder auf einem Krippenplatz in Häusern für Kinder ab dem Beginn des Monats des Eintritts bis zum Ende des Monats, der dem Wechsel auf einen Kindergartenplatz vorhergeht, und in Kinderkrippen:

Einkünfte Euroüber 3 bis 4 Stundenbis 5 Stundenbis 6 Stundenbis 7 Stundenbis 8 Stundenbis 9 Stundenüber 9 Stunden
bis einschließlich 60.000100,00100,00100,00100,00100,00100,00100,00
bis einschließlich 70.000115,00130,00145,00160,00175,00190,00205,00
bis einschließlich 80.000130,00147,00164,00181,00198,00215,00232,00
über 80.000145,00162,00179,00196,00213,00230,00250,00

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1 MucKita-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1 MucKita-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten