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Zitierfest

MucKita-GebuehrenS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

§ 14 MucKita-GebuehrenS – Inkrafttreten; Außerkrafttreten von Vorschriften

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

Diese Satzung tritt am 31. August 2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch städtischer Kinderkrippen, Häuser für Kinder, Kindergärten, Horte und Tagesheime (Kindertageseinrichtungsgebührensatzung) vom 12.07.2019 (MüABl. S. 298), zuletzt geändert durch Satzung

vom 07.06.2022 (MüABl. S. 324) außer Kraft.

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