Die Landeshauptstadt München erhebt für den Besuch der Kinder in städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder (Krippenkinder, Kindergartenkinder und Hortkinder) und Tagesheimen Besuchsgebühren und Verpflegungsgeld.
MucKita-GebuehrenS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)
§ 1 MucKita-GebuehrenS – Gebührenerhebung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.
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