Ein Wechsel der Einrichtung, der Platzart, der Buchungszeit oder der Zahl der Verpflegungstage wirkt zum Ersten des Monats, in dem er erfolgt.
MucKita-GebuehrenS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)
§ 10 MucKita-GebuehrenS – Wechsel während eines Kalendermonats
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucKita-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 10 MucKita-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“