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Zitierfest

MucKita-GebuehrenS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder und Tagesheime (Kita - Gebührensatzung)

§ 10 MucKita-GebuehrenS – Wechsel während eines Kalendermonats

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

Ein Wechsel der Einrichtung, der Platzart, der Buchungszeit oder der Zahl der Verpflegungstage wirkt zum Ersten des Monats, in dem er erfolgt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucKita-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucKita-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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