Stadtrecht München
Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (MucBezirksausschuesseGeschaeftO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026. 20 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, Information
- § 2Geschäftsstellen
- § 3Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung
- § 4Anträge und Empfehlungen
- § 5Geschäftsverteilung
- § 6Einberufung, Ladung
- § 7Tagesordnung
- § 7aDelegationsbefugnis des Vorstands
- § 8Vorsitz, Sitzungsleitung
- § 9Sitzungen
- § 9aHybridsitzungen
- § 10Wortmeldung
- § 11Geschäftsordnungsanträge
- § 12Beschlussfassung
- § 13Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
- § 14Wahlen
- § 15Sitzungsniederschriften
- § 16Kontoführung
- § 17Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucBezirksausschuesseGeschaeftO? Zitiere den Wortlaut.“