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Zitierfest

MucBezirksausschuesseGeschaeftO · Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München

§ 16 MucBezirksausschuesseGeschaeftO – Kontoführung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026.

Für jeden Bezirksausschuss dürfen maximal drei Girokonten mit der Bezeichnung „Landeshauptstadt München, Bezirksausschuss ...“ bei Geldinstituten geführt werden. Die Eröffnung und Kündigung eines Girokontos bedürfen der Zustimmung der Stadtkämmerei – Kassen- und Steueramt. Die Vorsitzenden geben den Saldo der Girokonten dem Direktorium (zum 31.12. jeden Jahres) bekannt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 16 MucBezirksausschuesseGeschaeftO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 16 MucBezirksausschuesseGeschaeftO? Zitiere den Wortlaut.“

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