Für jeden Bezirksausschuss dürfen maximal drei Girokonten mit der Bezeichnung „Landeshauptstadt München, Bezirksausschuss ...“ bei Geldinstituten geführt werden. Die Eröffnung und Kündigung eines Girokontos bedürfen der Zustimmung der Stadtkämmerei – Kassen- und Steueramt. Die Vorsitzenden geben den Saldo der Girokonten dem Direktorium (zum 31.12. jeden Jahres) bekannt.
MucBezirksausschuesseGeschaeftO · Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München
§ 16 MucBezirksausschuesseGeschaeftO – Kontoführung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026.
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„Was regelt § 16 MucBezirksausschuesseGeschaeftO? Zitiere den Wortlaut.“