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Zitierfest

MucBezirksausschuesseGeschaeftO · Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München

§ 15 MucBezirksausschuesseGeschaeftO – Sitzungsniederschriften

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026.

(1) Über die Sitzungen des Bezirksausschusses wird eine Niederschrift gefertigt. Die Niederschrift wird getrennt nach öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkten geführt und soll den wesentlichen Verlauf der Verhandlungen wiedergeben. Besondere Vorkommnisse in der Sitzung können von der vorsitzenden Person zur Aufnahme in die Niederschrift diktiert werden. Sie ist von der vorsitzenden und der schriftführenden Person zu unterzeichnen.

(2) Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen.

(3) Die Niederschrift muss enthalten:

  • 1. Tag und Ort der Sitzung,
  • 2. den Namen der vorsitzenden Person,
  • 3. die Namen der anwesenden Bezirksausschussmitglieder,
  • 4. die Namen der anderen zur Beratung zugezogenen Personen,
  • 5. Beginn und Ende der Sitzung,
  • 6. die behandelten Tagesordnungspunkte und die Namen der berichterstattenden Personen,
  • 7. die eingebrachten Anträge und Vorschläge,
  • 8. den Wortlaut der Beschlüsse,
  • 9. die Abstimmungs- und Wahlergebnisse,
  • 10. die Feststellung, dass ein Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde,
  • 11. bei namentlicher Abstimmung als Anlage die Abstimmungsliste,
  • 12. einen etwaigen Vermerk nach § 12 Abs. 4 oder § 13.

(4) Jede Sitzungsniederschrift wird dem Bezirksausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorgelegt. Dabei ist über die gegen den Inhalt der Niederschrift vorgebrachten Einwendungen zu beschließen.

(5) Die Einsicht in die Sitzungsniederschriften steht jedem Bezirksausschussmitglied insoweit zu, als es nicht von nicht öffentlichen Sitzungen wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen war. Von den in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen werden den Bezirksausschussmitgliedern auf Wunsch Kopien erteilt. Kopien einer Niederschrift werden einer Fraktion bzw. Gruppierung auf deren Verlangen zur Verfügung gestellt.

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