Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBezirksausschuesseGeschaeftO · Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München

§ 7a MucBezirksausschuesseGeschaeftO – Delegationsbefugnis des Vorstands

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026.

(1) Der Vorstand kann die ihm zustehende Befugnis zur Aufstellung der vorläufigen Tagesordnung (§ 7 Abs. 1) in stets widerruflicher Weise per Beschluss übertragen:

  • a) auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Bezirksausschusses, sofern es sich um Nachträge zur bereits vom Vorstand beschlossenen vorläufigen Tagesordnung handelt, und
  • b) auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des jeweiligen Unterausschusses für die jeweiligen Unterausschusssitzungen.

(2) Der Vorstand kann die ihm zustehende Befugnis zur Ladung der Bezirksausschussmitglieder

(§ 6 Abs. 3 und 4) in stets widerruflicher Weise per Beschluss übertragen

  • a) auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Bezirksausschusses
  • b) auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des jeweiligen Unterausschusses für die jeweiligen Unterausschusssitzungen.

(3) Die Beschlüsse nach Abs. 1 und Abs. 2 sind schriftlich zu dokumentieren und der zuständigen Geschäftsstelle mitzuteilen. Sofern nach der Beschlussfassung die Person, auf die die Befugnis übertragen wurde, wechselt, ist ein erneuter Beschluss erforderlich.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7a MucBezirksausschuesseGeschaeftO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7a MucBezirksausschuesseGeschaeftO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten