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Zitierfest

MucBezirksausschuesseGeschaeftO · Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München

§ 3 MucBezirksausschuesseGeschaeftO – Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026.

(1) In Entscheidungsangelegenheiten nach § 9 Abs. 1 und § 10 der BA-Satzung ist von der Verwaltung eine schriftliche Vorlage mit einem bestimmten Antrag zu fertigen; pauschale Formulierungen oder pauschale Verweisungen auf den Vortrag dürfen darin nicht enthalten sein. Diese Vorlagen und andere als Grundlage für die Beratung und die Entscheidung dienende Unterlagen sind allen Bezirksausschussmitgliedern möglichst 15 volle Kalendertage vor der Sitzung durch das Direktorium zu übermitteln.

Sitzungsvorlagen, die nicht fristgerecht übermittelt werden können, dürfen innerhalb der genannten Frist noch nachgereicht und notfalls vor der Sitzung im Sitzungsraum auch aufgelegt werden, wenn der ihnen zugrundeliegende Vorgang unvorhersehbar war oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnte und eine Beschlussfassung in der vorgesehenen Sitzung zwingend notwendig ist. Das Vorliegen beider Voraussetzungen muss in der Sitzungsvorlage konkret begründet sein.

(2) In den Fällen der Anhörung sind die als Grundlage für die Behandlung in den Bezirksausschüssen notwendigen Unterlagen so rechtzeitig zu übermitteln, dass die Anhörungsfrist gewahrt werden kann.

(3) In den Fällen der Unterrichtung werden die Bezirksausschüsse von der Stadtverwaltung in geeigneter Weise zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert.

Sitzungsvorlagen für den Stadtrat sind den Bezirksausschussvorsitzenden sowie den Sprecherinnen und Sprechern der im Bezirksausschuss vertretenen Parteien und Wählergruppen grundsätzlich zum gleichen Zeitpunkt wie den Stadtratsmitgliedern zur Kenntnisnahme zu übermitteln.

(4) Beschlüsse und Empfehlungen in Entscheidungsangelegenheiten und Stellungnahmen in Anhörungsverfahren sind unter Angabe des Datums der Sitzung, in der darüber befunden wurde, über die Geschäftsstellen direkt an die Fachreferate zu senden.

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