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Zitierfest

MucBezirksausschuesseGeschaeftO · Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München

§ 2 MucBezirksausschuesseGeschaeftO – Geschäftsstellen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026.

Die Bezirksausschüsse werden in ihrer Arbeit durch Geschäftsstellen unterstützt. Art und Umfang der Unterstützung werden durch das Direktorium näher geregelt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucBezirksausschuesseGeschaeftO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucBezirksausschuesseGeschaeftO? Zitiere den Wortlaut.“

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