Die Bezirksausschüsse werden in ihrer Arbeit durch Geschäftsstellen unterstützt. Art und Umfang der Unterstützung werden durch das Direktorium näher geregelt.
MucBezirksausschuesseGeschaeftO · Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München
§ 2 MucBezirksausschuesseGeschaeftO – Geschäftsstellen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.04.2026.
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„Was regelt § 2 MucBezirksausschuesseGeschaeftO? Zitiere den Wortlaut.“