Stadtrecht München
Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München (MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025. 27 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Errichtung der Schule
- § 2Dauer und Kapazität der Schule
- § 3Geltungsbereich
- § 4Ausbildungsziele
- § 5Dauer der Ausbildung
- § 6Aufnahmevoraussetzungen
- § 7Auswahlverfahren
- § 8Punktvergabe
- § 9Anmeldung
- § 10Stundentafel
- § 11Praktische Ausbildung
- § 12Ferien
- § 13Leistungsnachweise
- § 14Bildung der Jahresfortgangsnoten sowie der Noten des Zwischenzeugnisses
- § 15Vorrücken, Notenausgleich
- § 16Vorrücken auf Probe
- § 17Freiwilliges Wiederholen
- § 18Allgemeines
- § 19Prüfungsausschuss
- § 20Schriftliche und praktische Prüfung
- § 21Festsetzung des Prüfungsergebnisses
- § 22Abschlusszeugnis
- § 23Elternvertretung
- § 24Letztmalige Aufnahme von Schülerinnen und Schülern und Inkrafttreten
- Anlage 1Stundentafel für die Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk
- Anlage 2Ausbildungsplan für die Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk
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„Was regelt § 1 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS? Zitiere den Wortlaut.“