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Zitierfest

MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München

§ 15 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS – Vorrücken, Notenausgleich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

Für das Vorrücken und den Notenausgleich gilt § 25 BFSO Gesundheit.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS? Zitiere den Wortlaut.“

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