zur Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München (zu § 11)
| Praktische Ausbildung | ||
|---|---|---|
| Wochenanzahl | Zeitrichtwerte in Stunden [1] | |
| Orientierungspraktikum Feuerwehr | 8 | 320 |
| Elektro- und Metalltechnik [3] | 8 | 320 |
| Bau- und Holztechnik [2] [4] | 8 | 320 |
| Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Kraftfahrzeugtechnik und Logistik [5] | 8 | 320 |
| Summe praktische Ausbildung: | 32 | 1280 |
[1] 8 Zeitstunden von je 60 Minuten pro Arbeitstag zzgl. Pausen
[2] bei Bedarf durchgeführt durch Bildungseinrichtungen der überbetrieblichen Ausbildung, Innungen, Kammern, o.ä. falls praktische Ausbildung bei geeigneten Betrieben nicht möglich
[3] geeignet sind Betriebe des Elektrohandwerks/-industrie, Metallhandwerk/-industrie, Stadtwerke, Schienenverkehrsbetriebe, o.ä.
[4] geeignet sind Betriebe des Bauhauptgewerbes und des Baunebengewerbes (Ausbaugewerbes), o.ä., im Bereich der Holztechnik vor allem Zimmereien, Bautischler, o.ä.
[5] geeignet sind Betriebe der Anlagentechnik für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Gas- und Wasserinstallation, Heizungs- und Lüftungsbau, im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik Betriebe als Kfz-Werkstätten oder Karosserieschlosser, im Bereich der Logistik v.a. feuerwehreigene oder städtische Lager für Einsatzmittel oder im Katastrophenschutz, o.ä.