(1) Zum Schuljahr 2030/31 werden letztmalig Schülerinnen und Schüler an der Berufsfachschule aufgenommen.
(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München
(1) Zum Schuljahr 2030/31 werden letztmalig Schülerinnen und Schüler an der Berufsfachschule aufgenommen.
(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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