(1) Der Anmeldetermin für das folgende Schuljahr wird jeweils zum Schuljahresbeginn von der Schule festgelegt. Die Schule gibt den Anmeldetermin bis zum 31.10. des Jahres örtlich in geeigneter Weise bekannt. Die Anmeldung für das folgende Schuljahr muss spätestens zu diesem Anmeldetermin bei der Schule eingegangen sein.
(2) Die Aufnahme ist schriftlich, bei Minderjährigen von den Erziehungsberechtigten, bei der Schule zu beantragen.
(3) Dem Aufnahmeantrag sind die nach § 6 Abs. 2 erforderlichen Nachweise (Original oder beglaubigte Kopie), ein schriftlicher Lebenslauf und zwei Lichtbilder beizufügen. Können die Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, müssen sie spätestens zu einem von der Schulleitung festgesetzten Termin, der vor Unterrichtsbeginn liegen muss, nachgereicht werden.