Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München

§ 12 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS – Ferien

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

Für die Ferien gilt § 14 Abs. 3 Satz 1 und 3 BFSO Gesundheit.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten