Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München

§ 13 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS – Leistungsnachweise

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

Für die Erhebung von Leistungsnachweisen gelten die §§ 16, 17 Abs. 1 und Abs. 9 BFSO Gesundheit nach Maßgabe der folgenden Sätze. Abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 3 BFSO Gesundheit sind in den Fächern Elektro- und Metalltechnik sowie Bau- und Holztechnik jeweils mindestens zwei praktische Leistungsnachweise zu erheben. Abweichend von § 17 Abs. 1 Satz 6 BFSO Gesundheit sind in der praktischen Ausbildung keine praktischen Leistungsnachweise zu erheben. Im Fach Gesunderhaltung sind statt der Schulaufgaben in Ausnahme zu § 17 Abs. 1 Satz 2 BFSO Gesundheit mindestens zwei praktische Leistungsnachweise zu erheben.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten