(1) Trägerin der Berufsfachschule ist die Landeshauptstadt München. Die Schule ist eine Berufsfachschule im Sinne des Art. 13 Satz 1 Alt. 1 BayEUG.
(2) Die Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 25.05.2023 (GVBl. S. 257, BayRS 2236-4-1-9-K) in der jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend, soweit hier keine anderweitige Regelung getroffen wird. Die Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit) vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322, BayRS 2236-4-1-2-K) in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung, soweit hierauf ausdrücklich Bezug genommen wird.