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Zitierfest

MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München

§ 3 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Trägerin der Berufsfachschule ist die Landeshauptstadt München. Die Schule ist eine Berufsfachschule im Sinne des Art. 13 Satz 1 Alt. 1 BayEUG.

(2) Die Berufsfachschulordnung Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Hotel- und Tourismusmanagement, Informatik und Fremdsprachenberufe (Berufsfachschulordnung – BFSO) vom 25.05.2023 (GVBl. S. 257, BayRS 2236-4-1-9-K) in der jeweils gültigen Fassung gilt entsprechend, soweit hier keine anderweitige Regelung getroffen wird. Die Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen (BFSO Gesundheit) vom 31. Mai 2022 (GVBl. S. 322, BayRS 2236-4-1-2-K) in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung, soweit hierauf ausdrücklich Bezug genommen wird.

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