Die Ausbildung an der in dieser Schulordnung geregelten Berufsfachschule soll die Schülerinnen und Schüler zu Folgendem befähigen:
Erlangung grundlegender handwerklich-technischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für den Vorbereitungsdienst für den feuerwehrtechnischen Dienst oder für eine andere hauptberufliche Ausbildung im Feuerwehrwesen.