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Zitierfest

MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München

§ 4 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS – Ausbildungsziele

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

Die Ausbildung an der in dieser Schulordnung geregelten Berufsfachschule soll die Schülerinnen und Schüler zu Folgendem befähigen:

Erlangung grundlegender handwerklich-technischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten für den Vorbereitungsdienst für den feuerwehrtechnischen Dienst oder für eine andere hauptberufliche Ausbildung im Feuerwehrwesen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS? Zitiere den Wortlaut.“

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