(1) Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeitform zwei Schuljahre.
(2) Die Ausbildung wird nicht in Teilzeitform durchgeführt.
MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München
(1) Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeitform zwei Schuljahre.
(2) Die Ausbildung wird nicht in Teilzeitform durchgeführt.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS? Zitiere den Wortlaut.“