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Zitierfest

MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München

§ 5 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS – Dauer der Ausbildung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.

(1) Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeitform zwei Schuljahre.

(2) Die Ausbildung wird nicht in Teilzeitform durchgeführt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS? Zitiere den Wortlaut.“

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