(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 2026/27 eine Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München“.
(3) Die Schule wird an der Städtischen Berufsschule für Metall- Design- Mechatronik, Deroystraße 1
in 80335 München, angegliedert.