Prüfungsteilnehmende, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis nach § 45 BFSO. Das Abschlusszeugnis muss dem von der Schule mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus erstellten Muster entsprechen.
MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS · Satzung zur Errichtung und Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Feuerwehrhandwerk der Landeshauptstadt München
§ 22 MucBerufsfachschuleFeuerwehrhandwerkS – Abschlusszeugnis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2025.
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