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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)

Amtliche Fassung, Stand 18.04.2019. 24 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Einleitung
  2. § 1Anwendungsbereich
  3. § 2Begriffsbestimmungen
  4. § 3Erlaubte Handlungen
  5. § 4Handlungsverbote
  6. § 5Ausnahmen
  7. § 6Beseitigung und Unterlassung
  8. § 7Vernichtung; Herausgabe; Rückruf; Entfernung und Rücknahme vom Markt
  9. § 8Auskunft über rechtsverletzende Produkte; Schadensersatz bei Verletzung der Auskunftspflicht
  10. § 9Anspruchsausschluss bei Unverhältnismäßigkeit
  11. § 10Haftung des Rechtsverletzers
  12. § 11Abfindung in Geld
  13. § 12Haftung des Inhabers eines Unternehmens
  14. § 13Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
  15. § 14Missbrauchsverbot
  16. § 15Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung
  17. § 16Geheimhaltung
  18. § 17Ordnungsmittel
  19. § 18Geheimhaltung nach Abschluss des Verfahrens
  20. § 19Weitere gerichtliche Beschränkungen
  21. § 20Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 16 bis 19
  22. § 21Bekanntmachung des Urteils
  23. § 22Streitwertbegünstigung
  24. § 23Verletzung von Geschäftsgeheimnissen

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