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Zitierfest

GeschGehG · Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

§ 3 GeschGehG – Erlaubte Handlungen

Amtliche Fassung, Stand 18.04.2019.

(1) Ein Geschäftsgeheimnis darf insbesondere erlangt werden durch

  • 1. eine eigenständige Entdeckung oder Schöpfung;
  • 2. ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands, das oder der
  • a) öffentlich verfügbar gemacht wurde oder
  • b) sich im rechtmäßigen Besitz des Beobachtenden, Untersuchenden, Rückbauenden oder Testenden befindet und dieser keiner Pflicht zur Beschränkung der Erlangung des Geschäftsgeheimnisses unterliegt;
  • 3. ein Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der Arbeitnehmer oder Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung.

(2) Ein Geschäftsgeheimnis darf erlangt, genutzt oder offengelegt werden, wenn dies durch Gesetz, aufgrund eines Gesetzes oder durch Rechtsgeschäft gestattet ist.

Rechtsprechung zu § 3 GeschGehG

6 Entscheidungen zitieren § 3 GeschGehG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BayVGH, Beschl. v. 21.01.2025 – 11 CS 24.2003 · 11. Senat

    Umfang der Einsichtnahme im Rahmen der Aufsichtskontrolle eines Mietwagenunternehmers

  • BGH, Urt. v. 13.05.2022 – V ZR 7/21 · 5. Zivilsenat

    Leitsatz: Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.
  • BayObLG, Beschl. v. 29.05.2024 – Verg 20/23 e · Vergabesenat

    Ausschluss eines Bieters im laufenden Vergabeverfahren

  • BayObLG, Beschl. v. 29.05.2024 – Verg 16/23 e · Vergabesenat

    Leitsatz: 1. Erläutert ein Bieter im Zuge eines Aufklärungsersuchens bei einer funktional beschriebenen, täglich über mehrere Jahre zu erbringenden Leistung den vorgesehenen technischen Ablauf im Vorfeld der Anlieferung (hier: Produktion und Transport vom Speisen), rechtfertigen zwischenzeitliche Modifikationen im Konzept nicht ohne Weiteres einen Angebotsausschluss nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV oder § 15 …
  • BayObLG, Beschl. v. 29.05.2024 – Verg 17/23 e · Vergabesenat

    Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe in Anker-Einrichtung

  • BayObLG, Beschl. v. 29.05.2024 – Verg 15/23 e · Vergabesenat

    Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe in Anker-Einrichtung

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