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Zitierfest

Bundesrecht

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026. 99 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Notwendigkeit einer Zulassung
  4. § 4Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges
  5. § 5Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
  6. § 6Antrag auf Zulassung
  7. § 7Tageszulassung
  8. § 8Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
  9. § 9Zuteilung von Kennzeichen
  10. § 10Besondere Kennzeichen
  11. § 11Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge
  12. § 12Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
  13. § 13Zulassungsbescheinigung Teil I
  14. § 14Zulassungsbescheinigung Teil II
  15. § 15Mitteilungspflichten bei Änderungen
  16. § 16Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
  17. § 17Verwertungsnachweis
  18. § 18Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
  19. § 19Portal
  20. § 20Antrag
  21. § 21Sicherheitscodes
  22. § 22Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  23. § 23Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung
  24. § 24Antrag auf Außerbetriebsetzung
  25. § 25Außerbetriebsetzung
  26. § 26Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
  27. § 27Internetbasierte Erstzulassung
  28. § 28Internetbasierte Tageszulassung
  29. § 29Internetbasierte Wiederzulassung
  30. § 30Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
  31. § 31Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
  32. § 32Vorläufiger Zulassungsnachweis
  33. § 33Großkundenschnittstelle
  34. § 34Registrierung als Großkunde
  35. § 35Identifizierungsmerkmal
  36. § 36Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde
  37. § 37Antragstellung über die Großkundenschnittstelle
  38. § 38Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten
  39. § 39Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde
  40. § 40Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde
  41. § 41Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
  42. § 42Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
  43. § 43Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
  44. § 44Fahrten im internationalen Verkehr
  45. § 45Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
  46. § 46Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
  47. § 47Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
  48. § 48Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
  49. § 49Versicherungsnachweis
  50. § 50Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
  51. § 51Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
  52. § 52Versicherungskennzeichen
  53. § 53Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
  54. § 53aKennzeichenfolie und Trägerplatte
  55. § 54Rote Versicherungskennzeichen
  56. § 55Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  57. § 56Versicherungsplakette
  58. § 57Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
  59. § 58Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
  60. § 59Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
  61. § 60Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
  62. § 61Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
  63. § 62Übermittlung von Daten an die Versicherer
  64. § 63Mitteilungen an die Finanzbehörden
  65. § 64Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
  66. § 65Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
  67. § 66Abruf im automatisierten Verfahren
  68. § 67Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
  69. § 68Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
  70. § 69Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
  71. § 70Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
  72. § 71Übermittlungssperren
  73. § 72Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister
  74. § 73Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
  75. § 74Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
  76. § 75Zuständigkeiten
  77. § 76Ausnahmen
  78. § 77Ordnungswidrigkeiten
  79. § 78Verweis auf technische Regelwerke
  80. § 79Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
  81. Anlage 1(zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
  82. Anlage 2(zu § 9 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen
  83. Anlage 3(zu § 11 Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
  84. Anlage 4(zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4) Ausgestaltung der Kennzeichen
  85. Anlage 5(zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger
  86. Anlage 6(zu § 13 Absatz 1) Zulassungsbescheinigung Teil I
  87. Anlage 7(zu § 13 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
  88. Anlage 8(zu § 14 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
  89. Anlage 9(zu § 17) Verwertungsnachweis
  90. Anlage 10(zu § 22 Absatz 4) Verifizierung der Prüfziffer
  91. Anlage 11(zu § 26 Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
  92. Anlage 12(zu § 37 Absatz 4) Bevollmächtigung zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle
  93. Anlage 13(zu § 41 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
  94. Anlage 14(zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
  95. Anlage 15(zu § 43 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen
  96. Anlage 16(zu §§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 49 Absatz 3) Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung
  97. Anlage 17(zu § 53 Absatz 1 Satz 6, § 53a Absatz 2) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  98. Anlage 17a(zu § 53a) Kennzeichenfolie auf Trägerplatte als Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  99. Anlage 18(zu § 56 Absatz 2 Nummer 3) Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge

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