Zum Inhalt springen
Zitierfest

FZV · Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr

Anlage 14 FZV – (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

Amtliche Fassung, Stand 12.05.2026.

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 199, S. 125 - 126)

Für die Ausgestaltung, die Sicherheitsmerkmale, die Objektsicherung und die Fertigungskontrolle ist Anlage 6 Nummern 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

Abbildung Vorderseite:

[Abbildung: Abbildung Vorderseite Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Der Inhalt entspricht dem der Anlage 6 Nummern 1 bis 3.]

Abbildung Rückseite:

[Abbildung: Abbildung Vorderseite Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen. Der Inhalt entspricht dem der Anlage 6 Nummern 1 bis 3.]