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Zitierfest

Bundesrecht

Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG)

Amtliche Fassung, Stand 25.03.2026. 76 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Begriffsbestimmungen
  2. § 1aUnzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
  3. § 2Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
  4. § 3Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
  5. § 4Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
  6. § 4aElektronische Bekanntgabe oder Zustellung von Verwaltungsakten; Verordnungsermächtigung
  7. § 4bBesondere Befugnisse nach der Verordnung (EU) 2022/2554
  8. § 5Zusammenarbeit mit anderen Behörden
  9. § 6Verschwiegenheitspflicht
  10. § 7Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
  11. § 8Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
  12. § 9Sofortige Vollziehbarkeit
  13. § 10Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
  14. § 11Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
  15. § 12Versagung der Erlaubnis
  16. § 13Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
  17. § 14Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
  18. § 15Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
  19. § 16Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
  20. § 17Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
  21. § 18Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
  22. § 19Auskünfte und Prüfungen
  23. § 20Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
  24. § 21Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
  25. § 22Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
  26. § 23Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
  27. § 24Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
  28. § 25Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
  29. § 26Auslagerung
  30. § 27Organisationspflichten
  31. § 28Anzeigen; Verordnungsermächtigung
  32. § 29Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
  33. § 30Aufbewahrung von Unterlagen
  34. § 31Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
  35. § 32Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
  36. § 33Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
  37. § 34Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
  38. § 35Versagung der Registrierung
  39. § 36Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
  40. § 37Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
  41. § 38Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
  42. § 39Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
  43. § 40Berichtspflicht
  44. § 41Zentrale Kontaktperson; Verordnungsermächtigung
  45. § 42Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
  46. § 43Zahlungsinstituts-Register
  47. § 44E-Geld-Instituts-Register
  48. § 45Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
  49. § 46Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
  50. § 47Ausnahme für E-Geld-Instrumente
  51. § 48Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
  52. § 49Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
  53. § 50Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
  54. § 51Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
  55. § 52Zugang zu Zahlungskonten
  56. § 53Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
  57. § 54Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
  58. § 55Starke Kundenauthentifizierung
  59. § 56Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
  60. § 57Zugang zu Zahlungssystemen
  61. § 57aVoraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
  62. § 58Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
  63. § 58aZugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts
  64. § 59Datenschutz
  65. § 60Beschwerden über Zahlungsdienstleister
  66. § 61Beschwerden über E-Geld-Emittenten
  67. § 62Streitbeilegung bei einem Zahlungsdienstleister
  68. § 62aKollektive Verbraucherinformation
  69. § 63Strafvorschriften
  70. § 64Bußgeldvorschriften
  71. § 65Mitteilung in Strafsachen
  72. § 65aBekanntmachung von Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2022/2554
  73. § 66Übergangsvorschriften für Zahlungsinstitute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
  74. § 67Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute, die bereits über eine Erlaubnis verfügen
  75. § 68Übergangsvorschriften für bestimmte Zahlungsdienste und für die starke Kundenauthentifizierung
  76. § 69Übergangsvorschrift zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz

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