Zum Inhalt springen
Zitierfest

Bundesrecht

Umsatzsteuergesetz (UStG)

Amtliche Fassung, Stand 29.06.2026. 87 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. § 1Steuerbare Umsätze
  2. § 1aInnergemeinschaftlicher Erwerb
  3. § 1bInnergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge
  4. § 1cInnergemeinschaftlicher Erwerb durch diplomatische Missionen, zwischenstaatliche Einrichtungen und Streitkräfte der Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags
  5. § 2Unternehmer, Unternehmen
  6. § 2aFahrzeuglieferer
  7. § 2bJuristische Personen des öffentlichen Rechts
  8. § 3Lieferung, sonstige Leistung
  9. § 3aOrt der sonstigen Leistung
  10. § 3bOrt der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen
  11. § 3cOrt der Lieferung beim Fernverkauf
  12. § 3dOrt des innergemeinschaftlichen Erwerbs
  13. § 3eOrt der Lieferungen und Restaurationsleistungen während einer Beförderung an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn
  14. § 3f(weggefallen)
  15. § 3gOrt der Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
  16. § 4Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
  17. § 4aSteuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet
  18. § 4bSteuerbefreiung beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
  19. § 4cSteuervergütung für Leistungsbezüge europäischer Einrichtungen
  20. § 5Steuerbefreiungen bei der Einfuhr
  21. § 6Ausfuhrlieferung
  22. § 6aInnergemeinschaftliche Lieferung
  23. § 6bKonsignationslagerregelung
  24. § 7Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr
  25. § 8Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt
  26. § 9Verzicht auf Steuerbefreiungen
  27. § 10Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe
  28. § 11Bemessungsgrundlage für die Einfuhr
  29. § 12Steuersätze
  30. § 13Entstehung der Steuer
  31. § 13aSteuerschuldner
  32. § 13bLeistungsempfänger als Steuerschuldner
  33. § 13cHaftung bei Abtretung, Verpfändung oder Pfändung von Forderungen
  34. § 13d(weggefallen)
  35. § 14Ausstellung von Rechnungen
  36. § 14aZusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen
  37. § 14bAufbewahrung von Rechnungen
  38. § 14cUnrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
  39. § 15Vorsteuerabzug
  40. § 15aBerichtigung des Vorsteuerabzugs
  41. § 16Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung
  42. § 17Änderung der Bemessungsgrundlage
  43. § 18Besteuerungsverfahren
  44. § 18aZusammenfassende Meldung
  45. § 18bGesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
  46. § 18cMeldepflicht bei der Lieferung neuer Fahrzeuge
  47. § 18dVorlage von Urkunden
  48. § 18eBestätigungsverfahren
  49. § 18fSicherheitsleistung
  50. § 18gAbgabe des Antrags auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen Mitgliedstaat
  51. § 18hVerfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
  52. § 18iBesonderes Besteuerungsverfahren für von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
  53. § 18jBesonderes Besteuerungsverfahren für den innergemeinschaftlichen Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnittstelle und für von im Gemeinschaftsgebiet, nicht aber im Mitgliedstaat des Verbrauchs ansässigen Unternehmern erbrachte sonstige Leistungen
  54. § 18kBesonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
  55. § 19Besteuerung der Kleinunternehmer
  56. § 19aBesonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat
  57. § 20Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten
  58. § 21Besondere Vorschriften für die Einfuhrumsatzsteuer
  59. § 21aSonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro
  60. § 21bSonderregelungen bei der Nutzung der zentralen Zollabwicklung nach Artikel 179 des Zollkodex der Union
  61. § 22Aufzeichnungspflichten
  62. § 22aFiskalvertretung
  63. § 22bRechte und Pflichten des Fiskalvertreters
  64. § 22cAusstellung von Rechnungen im Falle der Fiskalvertretung
  65. § 22dSteuernummer und zuständiges Finanzamt
  66. § 22eUntersagung der Fiskalvertretung
  67. § 22fBesondere Pflichten für Betreiber einer elektronischen Schnittstelle
  68. § 22gBesondere Pflichten für Zahlungsdienstleister, Verordnungsermächtigung
  69. § 23(weggefallen)
  70. § 23aDurchschnittssatz für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes
  71. § 24Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  72. § 25Besteuerung von Reiseleistungen
  73. § 25aDifferenzbesteuerung
  74. § 25bInnergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
  75. § 25cBesteuerung von Umsätzen mit Anlagegold
  76. § 25d(weggefallen)
  77. § 25eHaftung beim Handel über eine elektronische Schnittstelle
  78. § 25fVersagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung
  79. § 26Durchführung, Erstattung in Sonderfällen
  80. § 26aBußgeldvorschriften
  81. § 26b(weggefallen)
  82. § 26cStrafvorschriften
  83. § 27Allgemeine Übergangsvorschriften
  84. § 27aUmsatzsteuer-Identifikationsnummer
  85. § 27bUmsatzsteuer-Nachschau
  86. § 28Zeitlich begrenzte Fassungen einzelner Gesetzesvorschriften
  87. § 29Umstellung langfristiger Verträge
  88. § 30Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
  89. Anlage 1(weggefallen)
  90. Anlage 2(zu § 12 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 14) Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände
  91. Anlage 3(zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7
  92. Anlage 4(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet
  93. Anlage 5(zu § 24 Absatz 5) Berechnung des Durchschnittssatzes für Land- und Forstwirte im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude das UStG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 UStG? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten