Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
- 1. den Hinweis auf die Fiskalvertretung;
- 2. den Namen und die Anschrift des Fiskalvertreters;
- 3. die dem Fiskalvertreter nach § 22d Abs. 1 erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
UStG · Umsatzsteuergesetz
Die Rechnung hat folgende Angaben zu enthalten:
Mit Zitierfest schlägt Claude § 22c UStG im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 22c UStG? Zitiere den Wortlaut.“