Stadtrecht München
Betriebssatzung für die Märkte München (MucBetriebsSMaerkte)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024. 18 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- EingangsformelBetriebssatzung für die Märkte München vom 11. Juli 2024
- § 1Name, Stammkapital
- § 2Gegenstand des Unternehmens
- § 3Organe
- § 4Werkleitung
- § 5Werkausschuss
- § 6Vollversammlung des Stadtrates
- § 7Oberbürgermeister_in
- § 8Korreferent_in und Verwaltungsbeiräte
- § 9Beirat
- § 10Personal- und Organisationsangelegenheiten
- § 11Kommunalreferat
- § 12Zusammenarbeit mit städtischen Referaten und Dienststellen
- § 13Unterrichtungspflichten der Werkleitung
- § 14Rechnungslegung
- § 15Kassenwirtschaft
- § 16Personalvertretung
- § 17Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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„Was regelt § 1 MucBetriebsSMaerkte? Zitiere den Wortlaut.“