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Zitierfest

MucBetriebsSMaerkte · Betriebssatzung für die Märkte München

§ 17 MucBetriebsSMaerkte – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 20.07.2024.

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung für die Markthallen München vom 12.12.2006 (MüABl. S. 85), zuletzt geändert durch Satzung vom 05.02.2018 (MüABl S. 54), außer Kraft.

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