(1) Für die Märkte München wird eine gesonderte Kasse innerhalb des Kassen- und Steueramtes geführt.
(2) Die zentrale Verwaltung der verfügbaren Kassenmittel obliegt der Stadtkämmerei.
MucBetriebsSMaerkte · Betriebssatzung für die Märkte München
(1) Für die Märkte München wird eine gesonderte Kasse innerhalb des Kassen- und Steueramtes geführt.
(2) Die zentrale Verwaltung der verfügbaren Kassenmittel obliegt der Stadtkämmerei.
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